Amtliche Bekanntmachung
Bodenrichtwerte für den Landkreis München zum 01.01.2024
Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises München hat in der Sitzung vom 07.05.2024, 14.05.2024, 15.05.2024, 22.05.2024 und 29.05.2024 die Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2024 ermittelt. Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung sind die in der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfassten und verwertbaren Daten im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023.
Die ermittelten Daten liegen von 03.09.2024 bis 02.10.2024 in der Gemeindeverwaltung Neubiberg – Bau-, Planungs- u. Umweltamt – Bahnhofsplatz 3, Zimmer 1.24, 85579 Neubiberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 14 bis 17 Uhr) aus.
Außerhalb dieser Frist können die Bürgerinnen und Bürger von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt München Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Die Auskünfte sind gem. Art. 25 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 KG (Kostengesetz) i. V. m. Nr. 2.1.1 / 1.8 KVZ (Kostenverzeichnis) gebührenpflichtig.