Amtliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2024 die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg im Bereich des Grundstücks Wittelsbacherstraße 17, Flurnummer 145/6, Gemarkung Unterbiberg erlassen.
Die Satzung ist ab dem Tag dieser Bekanntmachung im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg, niedergelegt und kann dort während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr) eingesehen werden. Gleichzeitig werden die o.g. Unterlagen im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde Neubiberg unter Amtliche Bekanntmachungen einsehbar.
Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg für den Bereich des Grundstücks Wittelsbacherstraße 17, Fl.Nrn. 145/6, Gemarkung Unterbiberg tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die Vorverkaufsrechtssatzung Wittelsbacherstraße kann auch online abgerufen werden.