Neuigkeit

Winterdienst zum 1. Dezember


Im Winter ist bei Schneefall und Eisglätte ist die Zusammenarbeit von Gemeinde und Grundstückseigentümerinnen und Grundschückseigentümern besonders wichtig – denn beide teilen sich in Neubiberg den Winterdienst auf öffentlichen Fahrbahn- und Wegeflächen.

Mehr als 30 Splittkästen im Gemeindegebiet

Jetzt heißt es daher für viele die Schaufeln und den Splitt-Eimer bereitlegen, damit bei Bedarf die Gehwege und Randbereiche der Verkehrsberuhigten Bereiche von Schnee und Eis befreit werden bzw. mit Splitt besser begehbar gemacht werden können! Den notwendigen Splitt hält die Gemeinde zum Streuen an über 30 Punkten im Straßennetz in großen Kästen zur Selbstentnahme bereit (Salz darf auf Gehwegen hingegen nur bei örtlich ganz besonderer Glättegefahr verwendet werden).

Die Standorte der Splittkästen können Sie direkt online abrufen.

Räumpflicht vor 7 bis 20 Uhr

Die private Räum- und Streupflicht gilt vor Einsetzen des Berufsverkehrs, also vor 7 Uhr, über den ganzen Tag bis gegen 20 Uhr, nach Ende des Tagesverkehrs. Auf fast allen Fahrbahnen, an sensiblen Stellen wie Ampelübergängen und Bushaltestellen sowie den zum Radeln freigegebenen Geh- und Radwegen übernimmt die Gemeinde direkt oder über einen Dienstleister das meist maschinelle Räumen (Tausalz wird aus Umweltgründen dabei nur auf wichtigen Straßenabschnitten eingesetzt).

Streusalz schadet Umwelt und Tieren

Auf vereisten oder verschneiten Straßen und Wegen sollte immer Streusplitt zum Einsatz kommen. Denn Streusalz ist für die Umwelt äußerst schädlich. Das Salz gelangt in die Böden und es zerstört dort lebende Mikroorganismen und Pflanzen. Auch Tiere leiden unter Wegen, die mit Streusalz behandelt wurden. Das aggressive Salz greift deren Pfoten an. Mitunter lecken Tiere auch am Schnee, der noch Spuren von Streusalz enthält, und es kann zu Entzündungen im Magentrakt kommen.

Kontakt für Fragen

Zum Winterdienst der Gemeinde: bauhof(at)neubiberg.de
Zur privaten Räumpflicht: tiefbau(at)neubiberg.de

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