Bundestagswahl 2025: Ehrenamtliche gesucht!
Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Die Vorbereitungen dafür sind bereits angelaufen. Auch ist die Gemeindeverwaltung Neubiberg wieder auf die Unterstützung von ehrenamtlichen Wahlhelfenden angewiesen. Für den Einsatz erhalten alle Wahlhelfenden am Wahlsonntag eine finanzielle Entschädigung, für das Amt als Wahlvorstehende 120 Euro, für das Amt als Beisitzende 80 Euro. Zusätzlich werden sie während des Einsatzes ausreichend mit Essen und Getränken versorgt.
Aufgaben der ehrenamtlichen Wahlhelfenden (Wahlvorstand)
Aufgabe der Wahlhelfenden ist die Betreuung eines Stimmbezirkes (Wahllokal oder Briefwahlbezirk) zwischen 8 und 18 Uhr sowie das anschließende Auszählverfahren, das noch am Wahlabend abgeschlossen wird.
Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl bzw. Abstimmung und hat dabei die folgenden Aufgaben:
- Wahrung der Geheimhaltung und Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum
- Überprüfung der Wahl- bzw. Stimmberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses
- Ausgabe des Stimmzettels
- Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
- Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk bzw. Stimmbezirk
- Erstellung einer Niederschrift über die Durchführung der Wahlhandlung und über die Ermittlung des Wahlergebnisses
Eine Wahlhelfertätigkeit kann jede Person wahrnehmen, die selbst wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt im Sinne des Bundeswahlgesetzes ist.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein.
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und wahlberechtigt sein.
Natürlich freut sich das Wahlamt auch wieder über "Profis", die bereits öfter bei Wahlen mitgewirkt haben.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?...
…Dann freuen wir uns über Ihre Mithilfe!
Füllen Sie dazu das Anmeldeformular für die Bundestagswahl aus. Anschließend senden Sie uns das Formular entweder per E-Mail an wahlen(at)neubiberg.de zu oder lassen es uns per Post/Einwurf an den Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg zukommen.
Die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für Wahlhelfende kann ebenfalls online abgerufen und eingesehen werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Franke (Tel. 089 60012-988) oder Frau Boden (Tel. 089 60012-969) zur Verfügung.