Infos zur Bundestagswahl 2025
Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages stattfinden. Voraussetzung für die Neuwahl im Februar war das Ergebnis der Vertrauensfrage, die Bundeskanzler Olaf Scholz für den 16. Dezember angesetzt hat. Die Mehrheit der Abgeordneten entzog Olaf Scholz das Vertrauen, in der Folge entschied der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Auflösung des Bundestages. Alle Bürgerinnen und Bürger sind nun dazu aufgerufen, am Sonntag, dem 23. Februar 2025, ein neues Parlament zu wählen.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Erfüllen Bürgerinnen und Bürger diese Voraussetzungen und sind mit Hauptwohnsitz in Neubiberg gemeldet, werden sie automatisch für die Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen.
Wer keinen festen Wohnsitz habt, sich aber gewöhnlich im Neubiberger Gemeindegebiet aufhält, wendet sich bitte an das Wahlamt.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden innerhalb einer gesetzlichen Frist, abhängig vom Wahltermin, verschickt. Die Wahlbenachrichtigung informiert
- über die Adresse des Wahlraums,
- ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang hat (zum Beispiel für Rollstühle geeignet ist) und
- wie Briefwahlunterlagen beantragt werden können.
Wie wird gewählt?
Im Jahr 2023 hat der Deutsche Bundestag eine Wahlrechtsreform beschlossen. Diese begrenzt die Anzahl der Sitze im Bundestag auf 630. Die Stimmzettel werden aber wie bisher ausgefüllt und ausgewertet.
Die Wählenden entscheiden bei der Bundestagswahl, welche Personen in den Deutschen Bundestag einziehen. Auf dem Stimmzettel hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen – eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Erststimme
Mit der Erststimme wird eine Person aus dem eigenen Wahlkreis direkt gewählt. Auf dem Stimmzettel ist das Kreuz für die Erststimme auf der linken Seite zu setzen.
Zweitstimme
Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Auf dem Stimmzettel ist das Kreuz für die Zweitstimme auf der rechten Seite zu setzen.
Mit der Zweitstimme wird bestimmt, wie viele Sitze jede Partei im Deutschen Bundestag erhält.
Wie beantrage ich Briefwahl?
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen stehen verschiedene Wege offen:
- Sie können Ihre Briefwahlunterlagen mit der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Senden Sie uns dazu das entsprechende Formular zu oder werfen Sie dieses in den Briefkasten der Gemeinde am Bahnhofsplatz 3 ein.
- Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen über den QR-Code, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, anfordern.
- Auch über das Bürgerservice-Portal können Sie einen Antrag auf Briefwahl stellen.
Bitte beachten Sie: Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich ab dem 6. Februar 2025 möglich.
Hinweis zum Versand der Briefwahlunterlagen
Bitte beachten Sie: Der Versand der beantragten Briefwahlunterlagen wird jedoch voraussichtlich nicht vor 10. Februar erfolgen können. Bitte planen Sie daher für die Beantragung und den Rückversand ausreichend Zeit ein, damit Ihre Briefwahlunterlagen spätestens am Wahltag, dem 23.02.2025, um 18 Uhr wieder bei der Wahlbehörde zur Auszählung vorliegen.
Ordnungsamt empfiehlt den Gang zur Urne
Aufgrund des kurzen Zeitfensters empfehlt das Ordnungsamt soweit möglich auf Briefwahl zu verzichten und am Wahltag vor Ort im zugeteilten Wahlbezirk zu wählen.
Mehr Informationen zur Bundestagswahl 2025
Kontakt
Gemeinde Neubiberg
-Ordnungsamt-
Bahnhofsplatz 3
85579 Neubiberg
(089) 60012-0