Neuigkeit

Amtliche Bekanntmachung


Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 13.07.2015 beschlossen, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für den Bereich „Nördlich der Schopenhauerstraße, westlich der Wittelsbacherstraße und östlich der Kaiserstraße“ einen Bebauungsplan aufzustellen.

Das Plangebiet ergibt sich aus folgendem Lageplan:

Plangebiet Bebauungsplan Nr. 75 für den Bereich nördlich der Schopenhauerstraße, westlich der Wittelsbacherstraße und östlich der Kaiserstraße

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 für den Bereich „Nördlich der Schopenhauerstraße, westlich der Wittelsbacherstraße und östlich der Kaiserstraße“ vom 13.07.2015 ist in der Gemeinde niedergelegt und können im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Rathausplatz 12, 85579 Neubiberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr) eingesehen werden.

Neubiberg, den 28.09.2026

Thomas Pardeller
Erster Bürgermeister

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