Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Neubiberg für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts München und den Strafkammern des Landgerichts München.
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Neubiberg für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts München und den Strafkammern des Landgerichts München.
Vollzug der Baugesetze (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 87 für den Bereich der Grundstücke südlich der Walkürenstraße, nördlich der Hauptstraße, östlich der Cramer-Klett-Straße
1. Billigung des Planentwurfs
2. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Mit einer Zukunftswerkstatt Anfang Mai hat Neubiberg den Beteiligungsprozess zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept ISEK gestartet. Dabei hatten die rund 70 Teilnehmenden die Möglichkeit nicht nur ihren Blick auf den Status Quo zu legen, sondern auch Vorschläge für die Zukunft zu machen. Dabei wurden viele kreative Ideen entwickelt.
Lektüre zum langen Wochenende: In der aktuellen Ausgabe informieren wir über verschiedene Veranstaltungen, zu denen alle eingeladen sind, sich auch aktiv einzubringen.
Bekanntmachung gemäß § 141 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) über den Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB in Neubiberg für den Bereich Ortsmitte Neubiberg und Unterbiberg
- Einleitungsbeschluss
Am 21. April, erfolgte die Grundsteinlegung für den Erweiterungsbau des Neubiberger Rathauses. In das Fundament wurde auch eine Zeitkapsel eingelassen.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 für den Bereich Leibl-, Ara- und nördlich der Zillestraße
- Billigung des Vorentwurfs
- Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Die Gemeinde Neubiberg lädt im Rahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) zu einer Zukunftswerkstatt - #zukunftneubiberg - am 2. Mai ein.
Vollzug der Baugesetze (BauGB);
15. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 "SO 1 und SO 2 nördlich und südlich der Lilienthalstraße"
1. Billigung des Planentwurfs
2. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Rathaussanierung und -erweiterung: Am Freitag, den 31. März, wird der Rathausanger von 7 bis 18 Uhr wegen Betonierarbeiten auf der Baustelle am Rathausplatz gesperrt. Die Zu- und Abfahrt für Anlieger und Anliegerinnen zum eigenen Grundstück wird möglich sein.
Für die Sicherheit der Grundschulkinder werden Schulweghelfer und -helferinnen für Unterbiberg und an der Bushaltestelle Werner-Heisenberg-Weg ("Auf der Heid") gesucht.