Geistliche Gerichtsbarkeit
Mi., 14. Juni 2023
19:30
Uhr
Das Datum dieser Veranstaltung liegt in der Vergangenheit
Einführungsvortrag zu kirchlichen Gerichten
Ein Kirchengericht ist ein Rechtsprechungsorgan einer christlichen Religionsgemeinschaft. Wie sind die Gerichtsbarkeit und das Recht der Kirchen mit der Gerichtsbarkeit des Staates vereinbar? Das Grundgesetz sieht die Möglichkeit einer Sondergerichtsbarkeit für Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts vor. In der Historie sind für die Kirchen entsprechende Regelungen gewachsen. Welche Funktionen und Zuständigkeiten haben diese kirchlichen Gerichte? Nach welchem Recht wird dort geurteilt? Welche Verfahren werden dort geführt?
Domvikar Peter Förster, Leiter des kirchlichen Gerichts der Erzdiözese München und Freising, gibt interessanten Einblicke in die kirchliche Gerichtsbarkeit.
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