Ratgeber und Checklisten
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) stellt in seinem Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen umfassende Informationen zu folgenden Themen bereit zu:
- Vorsorge für den Katastrophenfall
- Richtiges Handeln in Katastrophen
- Unwetter
- Feuer
- Hochwasser
- CBRN-Gefahrenstoffe
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) stellt ebenfalls eine persönliche Checkliste bereit.
In verschiedenen Notsituationen kann es sinnvoll sein, einen Vorrat an Lebensmitteln und Getränken im Haus oder in der Wohnung zu haben. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt Tipps für die Zusammenstellung eines Vorrats.
Auch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt vorzusorgen und einen Lebensmittelnotvorrat anzulegen. Der Vorrat sollte für mindestens drei Tage ausreichen, im Optimalfall bis zu zehn Tage. In den Lebensmittelvorrat gehören z.B. Zwieback, Knäckebrot, Haferflocken, H-Milch, Nüsse, Kekse, eingekochtes Obst oder getrocknete Früchte, Dauerwurst oder Konserven. Außerdem sollten zwei Liter Wasser pro Person und Tag eingeplant werden.
In einer Extremsituation kann es auch sinnvoll sein, bereits ein Notgepäck griffbereit zu haben. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informiert, welche Dinge in einen Notfallrucksack gehören.
Auch wichtige Unterlagen sollten in einer Dokumentenmappe gesichert und ebenfalls mitgenommen werden.
Stromausfall
Die Energieversorgung, die Versorgung mit Trinkwasser und Lebensmitteln sowie die Kommunikation per Telefon und Internet sind in der allgemeinen Wahrnehmung jederzeit gesichert. Dennoch kann es in bestimmten Ausnahmesituationen zu einem "Blackout", einem längeren Ausfall der Stromversorgung und ggf. des Telefonnetzes und/oder des Internets kommen.
Von einem "Brownout" meint die gezielte Abschaltung der Stromversorungen einzelner Regionen, um das Stromnetz vor einer Überlastung zu schützen. Sogenannte "Brownouts" werden in der Regel vorher angekündigt.
Die Gemeinde Neubiberg richtet bei einem flächendeckenden, lang andauernden Stromausfall sogenannte Katastrophenschutz-Leuchttürme (KAT) ein. Diese dienen in Krisensituationen als zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger.
Die KAT-Leuchttürme sind als solche gekennzeichnet und mit Einsatzkräften der Feuerwehr sowie Mitarbeitenden der Verwaltung besetzt. Die KAT-Leuchttürme sind ein Angebot der Gemeinde Neubiberg und dienen als Anlaufstelle
- wenn Sie verletzt sind oder eine Notlage melden möchten
- wenn Sie Hilfe benötigen oder eine hilfsbedürftige Person melden möchten
- wenn Sie Informationen zum Ereignis benötigen
- wenn Sie anderen Menschen helfen können
Die Standorte in Neubiberg
- Grundschule Neubiberg, Rathausplatz 9 (EG)
- Neubiberg, Rückgebäude Albrecht-Dürer-Str. 23 (Zugang Rheingoldstraße)
- Unterbiberg am Marktplatz
Den Flyer KAT Leuchtturm können Sie auch online einsehen.
Hochwasser
Hochwasser betrifft die Menschen in Gewässernähe, Überflutungen durch Starkregen betreffen hingegen alle. Die Empfehlung lautet daher, sich Zeit zu nehmen und sich auf einen möglichen Ernstfall vorzubereiten.
Jeder Bundesbürger und jede Bundesbürgerin ist nach Wasserhaushaltsgesetzt verpflichtet sich zu informieren und Eigenvorsorge zu betreiben. Wichtige Informationen zu Vorsorge und Verhalten bei Hochwasser liefert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Persönliche Vorsorge
Informieren Sie sich über Ihr Überflutungsrisiko und Ihre Versicherungsmöglichkeiten. Auch fernab von Gewässern kann Ihr Eigentum Schaden durch Starkregen, Grundwasser und dem Rückstau im Kanalnetz nehmen. Die Bayerische Staatsregierung hat am 1. Juli 2019 erklärt, keine Soforthilfen bei Naturkatastrophen mehr zu gewähren (mit der Ausnahme von Härtefällen).
Stets informiert bleiben
Bleiben Sie bei Unwettern informiert – ob über den regionalen Rundfunk oder eine App können Sie entscheiden. Die aktuellen Pegelstände von Flüssen stellt zum Beispiel das Länderübergreifende Hochwasserportalbereit.
Legen Sie ein persönliches Notfallpaket an. Ratgeber und Checklisten finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Umwelt oder beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ("Meine persönliche Checkliste").
Schützen Sie Haus oder Wohnung. Die Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gibt einen detaillierten Überblick über Gefahren und mögliche Maßnahmen.
Bewahren Sie Ruhe und bringen Sie zunächst sich und Hilfsbedürftige, wie Kinder und ältere Menschen, in Sicherheit.
Keller und Tiefgaragen können zur Gefahr für Leib und Leben werden – vermeiden Sie diese Bereiche bereits frühzeitig, spätestens sobald Wasser eindringt. Schon ein niedriger Wasserstand von wenigen Dezimeter macht Ihnen das Öffnen einer geschlossenen Tür unmöglich. Halten Sie sich von Bachläufen fern. Benutzen Sie Ihr Auto bei überfluteten Straßen nicht. Neben einem Motorschaden durch Wasser kann Ihr Auto bei höheren Strömungen fortgerissen werden.
Halten Sie sich an die Anweisungen der Einsatzkräfte. Bei Austritt von Schadstoffen, beispielsweise Heizöl oder Gasgeruch wenden Sie sich umgehend an die Feuerwehr.
Bevor Sie Ihr Haus oder ihre Wohnung betreten, prüfen Sie ob Einsturzgefahr bestehen könnte. Gefahren durch Strom oder Gas, können beim örtlichen Versorger erfragt werden.
Dokumentieren Sie Ihre Schäden im Detail per Foto und/oder Video und legen Sie eine Liste der beschädigten Gegenstände an.
Schützen Sie sich vor Kontakt mit verunreinigtem Wasser.
Erste Bestrebungen zum Hochwasserschutz am Hachinger Bach wurden zwischen 2007 und 2014 betrieben. Dazu zählt neben der Ermittlung und amtlichen Festsetzung des Überschwemmungsgebietes, auch die Zusammenstellung von Maßnahmenkombinationen für den oberflächlichen Wasserrückhalt. Um die Auswirken dieser potentiellen oberirdischen Rückhaltmaßnahmen auf die Grundwasserstände zu überprüfen, wurde von 2016 bis 2021 ein Gutachten erstellt, welches als Grundlage für die weiteren Planungen herangezogen wird. Diese Untersuchungen sind sehr wichtig, da das Wasser sonst zwar an der Oberfläche zurückgehalten würde, aber Keller und Tiefgaragen im schlimmsten Fall durch drückendes Grundwasser volllaufen könnten.
Die nächsten Schritte beinhalten die Neuberechnung des Überschwemmungsgebietes und aufbauend darauf die Erstellung eines interkommunalen integralen Hochwasserschutzkonzeptes. Das Konzept berücksichtigt sowohl den natürlichen Rückhalt, den technischen Hochwasserschutz und die Hochwasservorsorge, als auch die Verbesserung der Gewässergüte und -ökologie, sowie verschiedene Maßnahmenkombinationsmöglichkeiten. Die interkommunale Zusammenarbeit hat einen hohen Stellenwert, da sich das Wasser im gesamten Einzugsgebiet sammelt und möglichst entlang des gesamten Bachlaufs zurückgehalten werden sollte.
Ein ausführlicher Bericht über den Hocherwasserschutz der Gemeinde Neubiberg ist im Gemeindejournal NANU 5/23 auf S. 32f zu finden.