Die Gemeinde Neubiberg ist bemüht, ihre Webseite www.neubiberg.de im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.neubiberg.de
Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.
Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:
Die Erklärung wurde zuletzt am 19.08.2020 überprüft.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter oeffentlichkeitsarbeit@neubiberg.de einholen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internetauftritt: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.neubiberg.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) vereinbar.Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Nicht barrierefreie Inhalte
Gliederung der Inhalte
Absätze werden nicht anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)
Unverhältnismäßige Belastung
PDF-Dateien
Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.Bildergalerien
Bei den Bildergalerien auf der Website werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.04.2020 erstellt.Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.
Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:
Die Erklärung wurde zuletzt am 19.08.2020 überprüft.
- Startseite
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- Kinderbetreuung
- Umweltgarten Neubiberg
- Integriertes Klimaschutzkonzept
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Rückmeldung und Kontaktangaben
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Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter oeffentlichkeitsarbeit@neubiberg.de einholen.
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internetauftritt: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html