Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Neubiberg ist bemüht, ihre Webseite www.neubiberg.de im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.neubiberg.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) vereinbar.

Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Nicht barrierefreie Inhalte

Gliederung der Inhalte

Absätze werden nicht anhand von p-Tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Unverhältnismäßige Belastung

PDF-Dateien

Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Bildergalerien

Bei den Bildergalerien auf der Website werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.04.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt.

Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:

Die Erklärung wurde zuletzt am 19.08.2020 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf neubiberg.de auf Inhalte gestoßen:
  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen. Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt mit uns auf.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter oeffentlichkeitsarbeit(at)neubiberg.de einholen.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle


Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv(at)bayern.de
Internetauftritt: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Kontakt

Frau Prüller

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 089 60012-980

Mail: oeffentlichkeitsarbeit(at)neubiberg.de

Nach oben