Der kommunale Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft und fasst das Handeln der Gemeinde in einem Jahr in Zahlen zusammen. Der kommunale Haushaltsplan besteht aus zwei Teilen, dem Verwaltungs- und dem Vermögenshaushalt.
Der Verwaltungshaushalt bildet den laufenden Betrieb ab, wie die Personalkosten, Bewirtschaftungs- und Unterhaltsaufwendungen, laufende Zuschüsse, alle Steuer- und Gebühreneinnahmen und die Steuerausgaben. Der Vermögenshaushalt bildet die Investitionen der Gemeinde ab, wie zum Beispiel Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Investitionszuschüsse und Grunderwerb.
Der Haushaltsplan 2024 im Überblick
Gesamtvolumen des Haushalts 2024 | 67.831.200 Euro |
Verwaltungshaushalt | 52.675.600 Euro |
Vermögenshaushalt | 15.155.600 Euro |
Stabile Hebestätze der Grund- und Gewerbesteuer
In der Haushaltssatzung werden auch die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr festgelegt. Diese betragen aktuell:
Gewerbesteuerhebesatz | 280 v. H. |
Hebesatz Grundsteuer A | 270 v. H. |
Hebesatz Grundsteuer B | 320 v. H. |
Neu ab 01.01.2025
Im Rahmen der Aufstellung einer gemeindlichen Hebesatzsatzung wurden die Hebesätze für die Realsteuern durch den Gemeinderat am 23.09.2024 beschlossen. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt unverändert bei 280 v.H. Die Hebesätze für die beiden Grundsteuern wurden im Hinblick der Aufkommensneutralität und der vorhandenen Messdaten entsprechend angepasst. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beläuft sich ab dem 01.01.2025 auf 460 v.H., der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 370 v.H.
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