Ortsplanung & Bauen

Aufgabe der Ortsplanung ist die Steuerung der grundsätzlichen räumlichen, funktionalen und umweltbezogenen Entwicklung der Gemeinde. Ortsplanung findet dabei in verschiedenen Maßstabsebenen und Verbindlichkeitsgraden statt. Ausgehend von übergeordneten Entwicklungszielen und -ideen für das gesamte Gemeindegebiet und über vorbereitende, teils informelle Planungsansätze für den Gesamtort oder verschiedene Ortsbereiche, entwickelt sie Konzepte und Planungen, die als Ortssatzungen (z.B. Bebauungsplan, Stellplatzsatzung, Einfriedungssatzung) verbindliches gemeindliches Baurecht setzen.
 
Ortsplanung beschäftigt sich u.a. mit wichtigen Aufgaben im Umgang mit neuer oder bestehender Bebauung, mit der verkehrlichen Erschließung und Ordnung, der richtigen Verteilung sozialer Infrastruktur im Gemeindegebiet, der Freiraumstruktur und Grünvernetzung sowie der gewerblichen Entwicklung.

Vorausschauende Planung

Ortsplanung trägt dazu bei, die Balance zwischen den verschiedenen, teils widersprüchliche Anforderungen und Bedürfnissen zu halten, Defizite abzubauen und sich auf künftige Herausforderungen vorzubereiten. Hierzu muss teils auch steuernd eingegriffen werden, um Fehlentwicklungen zu vermeiden.
 
Um die städtebauliche Entwicklung vorausschauend steuern zu können werden seitens der Gemeinde auch längerfristig ausgerichtete Planungs- und Fachkonzepte (Nachverdichtungskonzept, Einzelhandelskonzept, Mobilitätsverhaltensuntersuchung Unterbiberg, Rahmenplanung Unterbiberg) verfolgt, die als Handlungsleitlinien für die weiteren einzelnen Schritte der förmlichen Ortsplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) verwendet werden.

Grundsatzbeschluss zur strategischen Schaffung bezahlbaren Wohnraums

Im Ballungsgebiet Region München ist die Nachfrage nach Wohnraum größer als das Angebot. Dies hat stark ansteigende Mieten zur Folge, die für viele Menschen mit einem begrenzten Einkommen nicht mehr bezahlbar sind. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg in seiner Sitzung am 18.03.2024 folgenden Grundsatzbeschluss zur strategischen Schaffung bezahlbaren Wohnraums beschlossen:

"Die Gemeinde Neubiberg verfolgt bei der Schaffung von Wohnbauland das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Dies gilt auch bei einer Nachverdichtung. Dabei strebt die Gemeinde zuvorderst die Schaffung dauerhaften bezahlbaren Wohnraums, der in der Verfügungsmacht der Gemeinde steht, an. Sie wird dabei im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen entsprechende Regelungen treffen. Diese werden bezogen auf das konkrete Planungsvorhaben, möglichst in Kooperation mit dem Grundstückseigentümer, getroffen. Maßstab ist dabei eine Quote von mindestens 30 % der Geschossfläche für eine Wohnnutzung, die für Bevölkerungsgruppen mit Wohnraumversorgungsproblemen gesichert werden soll. Unter Berücksichtigung der städtebaulichen Situation, des Bedarfs und der Interessenlage der Eigentümer kommen verschiedene Formen einer Wohnungsbindung in Betracht."

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