Ortsplanung & Bauen

Aufgabe der Ortsplanung ist die Steuerung der grundsätzlichen räumlichen, funktionalen und umweltbezogenen Entwicklung der Gemeinde. Ortsplanung findet dabei in verschiedenen Maßstabsebenen und Verbindlichkeitsgraden statt. Ausgehend von übergeordneten Entwicklungszielen und -ideen für das gesamte Gemeindegebiet und über vorbereitende, teils informelle Planungsansätze für den Gesamtort oder verschiedene Ortsbereiche, entwickelt sie Konzepte und Planungen, die als Ortssatzungen (z.B. Bebauungsplan, Stellplatzsatzung, Einfriedungssatzung) verbindliches gemeindliches Baurecht setzen.
 
Ortsplanung beschäftigt sich u.a. mit wichtigen Aufgaben im Umgang mit neuer oder bestehender Bebauung, mit der verkehrlichen Erschließung und Ordnung, der richtigen Verteilung sozialer Infrastruktur im Gemeindegebiet, der Freiraumstruktur und Grünvernetzung sowie der gewerblichen Entwicklung.

Vorausschauende Planung

Ortsplanung trägt dazu bei, die Balance zwischen den verschiedenen, teils widersprüchliche Anforderungen und Bedürfnissen zu halten, Defizite abzubauen und sich auf künftige Herausforderungen vorzubereiten. Hierzu muss teils auch steuernd eingegriffen werden, um Fehlentwicklungen zu vermeiden.
 
Um die städtebauliche Entwicklung vorausschauend steuern zu können werden seitens der Gemeinde auch längerfristig ausgerichtete Planungs- und Fachkonzepte (Nachverdichtungskonzept, Einzelhandelskonzept, Mobilitätsverhaltensuntersuchung Unterbiberg, Rahmenplanung Unterbiberg) verfolgt, die als Handlungsleitlinien für die weiteren einzelnen Schritte der förmlichen Ortsplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) verwendet werden.

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