Unserer Bäume sind von unschätzbarem Wert: Sie regulieren das Mikroklima, spenden Schatten, filtern Emissionen aus Luft und Boden, werten das Ortsbild auf und sind Lebensraum zahlreicher Vogel- und Insektenarten.
Die Gemeinde nutzt eine Vielzahl an Instrumenten und Maßnahmen, um den grünen Gartenstadtcharakter zu wahren. Zum Beispiel werden in Bebauungsplänen erhaltenswerte und ortsbildrägende Bäume festgesetzt. Auch Bauvorhaben unterliegen Auflagen, wonach die Art und die Anzahl der zu pflanzenden Bäume definiert werden.
Weil damit allein noch kein flächendeckend einheitlicher Baumschutz in unserem von starkem Nachverdichtungsdruck geprägten Siedlungsraum möglich war, erließ die Gemeinde Neubiberg, auch zur Sicherung der hohen Wohn- und Lebensqualität, im Jahr 2019 die Verordnung über den Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Neubiberg("Baumschutzverordnung").
Ein Schutz für unsere Bäume
Die Baumschutzverordnung ist eine für das gesamte Gemeindegebiet allgemein und einheitlich, unmittelbar anwendbare Regelung in den bebauten Ortsbereichen.
Nach ihr kann ein Baum nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gefällt werden. Hierfür ist ein Antrag bei der Gemeinde Neubiberg zu stellen. Die Beschäftigten des Sachgebiets Umwelt- und Naturschutz unterstützen alle Antragstellenden: Sie begutachten gemeinsam mit diesen die Situation, beraten zu möglichen Erhaltungsmaßnahmen und geben Empfehlungen zu erforderlichen Nachpflanzungen.