Geförderte Wohnungen gibt es in folgenden Wohnanlagen:
- Am Floriansanger
- Äußere Hauptstraße
- Pappelstraße
- Tannenstraße 2 - 10a (gerade Hausnummern)
Aktuell freie Wohnungen
Die AWOhnbau Genossenschaft bietet in einem Neubau am Floriansanger geförderte Wohnungen an. Diese werden nach unterschiedlichen Kriterien vergeben. Personen, die Anspruch auf eine Wohnung haben, können bis zum 01. September 2023 einen Antrag bei der Gemeinde Neubiberg einreichen.
Bitte beachten Sie: Zusammen mit dem Antrag müssen weitere Unterlagen abgegeben werden. Welche das sind, ist auf der Internetseite des Landkreises München nachzulesen. Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, kann der Antrag bearbeitet werden.
Ausgedruckte Anträge können auch an der Rathaus-Info am Bahnhofsplatz 3 abgeholt werden.
Informationen zur Antragstellung
Informationen zur Antragstellung hat die Gemeinde Neubiberg zusammengefasst. In dem Flyer Geförderte Wohnungen am Floriansanger werden die folgenden Fragen beantwortet:
- Wer hat Anspruch auf eine Wohnung?
- Wie hoch ist die Miete?
- Welche Anträge muss ich einreichen?
- Wo erhalte ich die Anträge?
- Wo gebe ich die Anträge ab?
Weitere Fragen zur Antragstellung?
Fragen können per E-Mail an soziales(at)neubiberg.de gesendet werden.