Geförderte Wohnungen

Die geförderten Wohnungen der Gemeinde Neubiberg werden nach den Richtlinien der Transparenten Wohnraumvergabe vergeben.

Wenn eine Wohnung zur Verfügung steht, müssen Sie den Antrag auf eine preisgünstige Wohnung in der Gemeinde Neubiberg ausfüllen.

Darüber hinaus ist die Einwilligungserklärung Datenschutz Wohnungsvergabe zu unterschreiben und den Unterlagen beizulegen.

Informationen zur Antragstellung

Kontakt

Frau Bashota

Leitung Bürgerbüro und Soziales

Telefon: 089 60012-930

Mail: soziales(at)neubiberg.de

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