Bebauungspläne

Mit der Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans steuert die Gemeinde bei Bedarf die weitere bauliche und sonstige Nutzung auf den Grundstücken. Sie übt dabei die ihr zustehende örtlichen Planungshoheit durch das Setzen gemeindlichen Baurechts aus.
 
Der Bebauungsplan (BP) wird aus dem Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde, meist für eine Teilfläche des Gemeindegebietes wie ein neues oder neu zu überplanendes Bauquartier entwickelt. Der BP regelt dort mit seinen textlichen und zeichnerischen Festsetzungen allgemein und verbindlich das weitere Baugeschehen („verbindlicher Bauleitplan“).

Steuerinstrument zur Einhaltung der städtebaulichen Ordnung

Zur Steuerung der städtebaulichen Ordnung und baulichen Gestaltung werden dabei regelmäßig Regelungen zur zulässigen Art der Nutzung, zur Größe und Höhe der zulässigen Bebauung, zur Stellung der Gebäude auf den Grundstücken, zu überbaubaren Grundstücksflächen, zur notwendigen Durchgrünung sowie auch zur Dachlandschaft, zu Werbeanlagen und zu Einfriedungen getroffen.  
In der Regel werden heute im Bebauungsplan vorrangig die für eine gute Gesamtwirkung und Stimmigkeit der Baugebiete notwendigen grundlegenden Vorgaben zu Städtebau, Ortsgestalt und Grünstruktur geregelt, ohne jedoch dabei die individuelle Baufreiheit im Detail z.B. durch zu detaillierte Material- oder Farbvorgaben zu beschneiden.
 
Der Bebauungsplan schützt vielfach unsere Ortsstruktur gegen Überformung und ungeregelte Nachverdichtung und Versiegelung, er ist häufig die wichtigste Grundlage für eine geordnete, maßvolle und sinnvolle Bau- wie auch Freiraumentwicklung im Quartier. Mit seinen klaren Vorgaben schafft er dabei sowohl Rechtssicherheit & Klarheit für den Bauherrn – wie auch Schutz & Verlässlichkeit für den Nachbarn. Er ermöglicht zudem in bestimmten Fällen ohne Baugenehmigung zu bauen.

In Neubiberg werden Bebauungspläne nicht nur für neue Baugebiete, sondern v.a. auch in bestehenden Baugebieten aufgestellt bzw. geändert, um eine geordnete und zielgerichtete Entwicklung des Ortsbereichs auch in der Zukunft zu ermöglichen (s.a. das Thema Nachverdichtungskonzept).


Der Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans richtet sich nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB). Dort sind neben dem Verfahrensablauf und Inhalten auch die Beteiligungsmöglichkeiten der Öffentlichkeit und die Planinhalte festgeschrieben. In der Regel werden die Bürgerinnen und Bürger durch Informationsveranstaltungen oder Info-Briefe von der Gemeinde aktiv in das Verfahren mit einbezogen (amtliche Bekanntmachungen). Während des Verfahrens kann die die Öffentlichkeit in der Regel zweimal schriftlich zum Inhalt des Bebauungsplanes Anregungen oder Einwände äußern.

Alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Neubiberg sind einsehbar unter Vianovis.

Ablauf einer Bebauungsplanaufstellung

Kontakt

Bauverwaltung

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Fax:
089 60012-37
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