Nachverdichtungskonzept

Siedlungsdruck und zunehmende Bautätigkeit wirken sich auch in Neubiberg immer stärker auf den Grundstücksmarkt sowie auf die Baustruktur und das Ortsbild aus.
 
Weil in vielen Bereichen Neubibergs keine klar abgrenzenden Regeln im Baurecht bestehen droht dort eine ungezügelte und ungesteuerte Nachverdichtung auf den Grundstücken.
2009 hat die Gemeinde ein Nachverdichtungskonzept in Auftrag gegeben, um bei Ausübung der gemeindlichen Planungshoheit künftig zielgerichtet und erfolgreich in das Baugeschehen eingreifen zu können.
Die Gemeinde hat für das Konzept die Nachverdichtungspotentiale auf nahezu allen Grundstücken im Gebiet östlich der Bahnstrecke Giesing-Kreuzstraße untersuchen lassen. Das Untersuchungsgebiet wurde in kleinere, in sich meist homogene Quartiere unterteilt. Im Konzept finden sich u.a. Angaben zum bestehenden Baurecht, zur Zahl der vorhandenen Wohneinheiten, zur vorhandenen städtebaulichen und Freiraum-Struktur, zur aktuellen Entwicklungsdynamik wie auch zu Steuerungsmöglichkeiten für die weitere Entwicklung.
 

Ortsplanung steuern

Mit dem Nachverdichtungskonzept wurde die wesentliche Grundlage dafür gelegt, absehbare Fehlentwicklungen wie eine zu große bauliche Verdichtung oder Versiegelung auf den Grundstücken wirksam begrenzen und gewachsene Qualitäten im Siedlungsraum bewahren zu können.
Das Konzept zeigt die Handlungs- und Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinde in der Ortsplanung auf. So kann auch schnell eine Einschätzung erfolgen, ob ein Bauvorhaben gemeindlichen Entwicklungszielen entspricht oder ihnen zuwiderlaufen würde.
Muss im Einzelfall ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um die grundlegenden ortsplanerischen Ziele für ein Quartier zu sichern, so kann der Plan auf Basis des Konzepts auf vergleichsweise einfach und zielgenau entwickelt werden.
 
Das Nachverdichtungskonzept wurde 2010 als grundlegende Handlungsleitlinie vom Gemeinderat beschlossen und wird seitdem in der Ortsplanung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie bei Einzelbauvorhaben als Beurteilungshilfe grundsätzlich mit herangezogen.

Kontakt

Bau-, Planungs- und Umweltamt

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