Am Sonntag, den 8. Oktober, finden die Bayerischen Landtags- und Bezirkswahlen statt. Wichtige Informationen rund um die Wahlen stellt die Gemeinde nachfolgend für ihre Bürgerinnen und Bürger bereit.
Fragen und Antworten zu den Wahlen
180 Abgeordnete aus sieben Wahlkreisen stehen zur Wahl. Die Wahlkreise sind deckungsgleich mit den sieben bayerischen Regierungsbezirken: Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Schwaben, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken. Die Wahlkreise sind wiederrum in Stimmkreise eingeteilt. In Bayern gibt es 91 davon. Der Landtag und die Bezirkstage Bayerns werden nach den gleichen Regeln, am gleichen Tag und für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt.
Der Bayerische Landtag ist die Volksvertretung und das gesetzgebende Organ des Freistaates Bayern. Er beschließt über die von der Staatsregierung, aus der Mitte des Landtags oder dem Volk eingebrachten Gesetzesvorlagen.
Weitere Aufgaben des Landtags sind:
- Beschluss Staatshaushalt
- Verwendung der Steuereinnahmen
- Wahl des Bayerischen Ministerpräsidenten
Die Bezirke sind kommunale Gebietskörperschaften mit dem Recht, überörtliche Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Städte hinausgehen und deren Bedeutung über das Gebiet der Bezirke nicht hinausreicht, im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.
Der Bezirkstag ist die Vertretung der Bezirksbürgerinnen und -bürger. Er besteht aus Bezirkstagsmitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind. Die Bezirke sollen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner nach den Verhältnissen des Bezirks erforderlich sind.
Alle Wahlberechtigten erhalten per Post eine Wahlberechtigung mit dem zugeteilten Wahllokal. Möchte jemand dieses am Wahlsonntag nicht aufsuchen, sondern lieber per Briefwahl abstimmen, so kann jederzeit – jedoch bis spätestens Freitag, 6. Oktober 2023, 15 Uhr – ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden.
Wer sich entscheidet, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, benötigt einen Lichtbildausweis, um die Identität zu bestätigen.
Die Wahlberechtigten haben sowohl bei der Landtagswahl als auch bei der Bezirkswahl jeweils zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme.
Auf dem kleinen weißen Stimmzettel für die Landtagswahl und dem kleinen blauen Stimmzettel für die Bezirkswahl mit den Stimmkreisbewerbern (Erststimme) darf jeweils nur eine Bewerberin oder ein Bewerber angekreuzt werden.
Auf dem großen weißen Stimmzettel für die Landtagswahl und dem großen blauen Stimmzettel für die Bezirkswahl mit den Wahlkreisbewerbern (Zweitstimme) kann jeweils eine bestimmte Bewerberin oder ein bestimmter Bewerber angekreuzt werden und damit auf die Reihenfolge der Wahlkreisbewerber bei der Sitzverteilung Einfluss genommen werden.
Nach der Wahl wird ausgezählt, wie viele Erst- und Zweitstimmen insgesamt („Gesamtstimmen“) die Parteien jeweils erhalten haben. Die Erststimme ist das Direktmandat und die Zweitstimme das Listenmandat.
Eine Partei, die landesweit weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten hat, kann nicht in den Bayerischen Landtag einziehen. Für die Parteien mit mindestens fünf Prozent wird für jeden Regierungsbezirk errechnet, wie viele der Sitze im Landtag ihnen zustehen. Hat also eine Partei in einem Wahlkreis 50 Prozent der Erst- und Zweitstimmen gewonnen, erhält sie die Hälfte der Sitze, die hier insgesamt zu vergeben sind. Das heißt: Durch die Auszählung der Gesamtstimmen geht bei der Landtagswahl in Bayern die Erststimme nicht „verloren“, wenn der gewählte Direktkandidat nicht gewinnt – beide Stimmen zusammen ergeben das Endergebnis.
Im Gegensatz zur Landtagswahl gibt es bei der Wahl des Bezirkstags keine Fünf-Prozent-Hürde.
Zunächst ziehen alle Direktkandidatinnen und Direktkandidaten ein, die ihren Stimmkreis gewonnen haben. Wenn der entsprechenden Partei von ihren Gesamtstimmen her noch weitere Sitze zustehen, ziehen zusätzlich Listenkandidaten ein – diejenigen, die persönlich am meisten Stimmen erhalten haben. Zudem gibt es auch noch Überhang- und Ausgleichsmandate, wenn eine Partei in einem Regierungsbezirk („Wahlkreis“) mehr Direktmandate gewinnt, als ihr von den Gesamtstimmen her zustehen, damit die anderen Parteien nicht benachteiligt werden.
Briefwahl
Sie können die Briefwahlunterlagen mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen und uns zusenden/einwerfen (alternativ mit dem QR-Code auf der Benachrichtigung).
Auch können Sie einen Antrag auf Briefwahl über das Bürgerservice-Portal stellen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen per E-Mail zu beantragen.
Hierzu müssen Sie uns folgende Daten mitteilen:
- Vollständigen Vor- und Nachnamen
- Geburtsdatum
- Anschrift in Neubiberg
- Ggf. abweichende Versandadresse
- Ggf. Datum des Versands (falls die Unterlagen später versendet werden sollen)
Des Weiteren ist die Beantragung vor Ort am Bahnhofsplatz 3 möglich. Hierzu bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung (Rückseite für Briefwahl bitte vorab ausfüllen) und Ihren Ausweis mit. Es besteht auch die Möglichkeit direkt vor Ort die Briefwahlunterlagen auszufüllen.
Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter 089 60012-0 an uns wenden.