Bereits 1992 wurde von der UN-Konferenz für Umwelt- und Entwicklung in Rio de Janeiro das "Übereinkommen über die biologische Vielfalt" verabschiedet. Seine übergeordneten Ziele sind die Erhaltung biologischer Vielfalt, eine nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen.
Damit wird deutlich, dass es kein reines Natur- oder Artenschutzabkommen ist. Grundlegender Ansatz ist vielmehr, dass Schutz und Nutzung der biologischen Vielfalt stets aus ökologischer, ökonomischer und sozialer Sicht betrachtet werden. Dabei soll die ökologische Tragfähigkeit Maßstab der ökonomischen und sozialen Entscheidung sein.
Die biologische Vielfalt – oder Biodiversität – ist die Vielfalt der Ökosysteme (Lebensräume), der Arten und der Gene innerhalb einzelner Arten. Sie ist eine existenzielle Grundlage für das menschliche Leben. Es sind nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische, soziale und kulturelle und nicht zuletzt ethische Aspekte, die den Erhalt der biologischen Vielfalt zwingend notwendig machen.
Zu den Erstunterzeichnern gehörte auch die Gemeinde Neubiberg. Die Deklaration wurde am Samstag, dem 22. Mai 2010 - dem Internationalen Tag der biologischen Vielfalt - öffentlich bekanntgegeben. Seitdem haben mehr als 369 Kommunen die Deklaration unterzeichnet, 222 Städte und Gemeinde sind bis Februar 2020 dem Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" beigetreten.
Damit wird deutlich, dass es kein reines Natur- oder Artenschutzabkommen ist. Grundlegender Ansatz ist vielmehr, dass Schutz und Nutzung der biologischen Vielfalt stets aus ökologischer, ökonomischer und sozialer Sicht betrachtet werden. Dabei soll die ökologische Tragfähigkeit Maßstab der ökonomischen und sozialen Entscheidung sein.
Die biologische Vielfalt – oder Biodiversität – ist die Vielfalt der Ökosysteme (Lebensräume), der Arten und der Gene innerhalb einzelner Arten. Sie ist eine existenzielle Grundlage für das menschliche Leben. Es sind nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische, soziale und kulturelle und nicht zuletzt ethische Aspekte, die den Erhalt der biologischen Vielfalt zwingend notwendig machen.
Neubiberg als Erstunterzeichnerin
Im Februar 2010 verabschiedeten Vertreter von 30 Gemeinden, der kommunalen Spitzenverbände, des Bundesamtes für Naturschutz sowie der Deutschen Umwelthilfe eine "Deklaration für biologische Vielfalt". Mit dieser bekunden die unterzeichnenden Städte und Gemeinden ihren Willen, sich auf kommunaler Ebene für die biologische Vielfalt in Deutschland einzusetzen.Zu den Erstunterzeichnern gehörte auch die Gemeinde Neubiberg. Die Deklaration wurde am Samstag, dem 22. Mai 2010 - dem Internationalen Tag der biologischen Vielfalt - öffentlich bekanntgegeben. Seitdem haben mehr als 369 Kommunen die Deklaration unterzeichnet, 222 Städte und Gemeinde sind bis Februar 2020 dem Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" beigetreten.