Das Strukturkonzept Hachinger Tal stellt keine förmliche Planung dar, die direkt umgesetzt werden kann. Es ist vielmehr ein grundlegendes planerisches Konzept, das aufzeigt, wie ausgehend von den heutigen Defiziten und Entwicklungspotentialen bei Siedlung, Freiraum, Natur und Verkehr eine weitere nachhaltige Entwicklung im Hachinger Tal gelingen kann.
Die wichtigsten Informationen zum Strukturkonzept Hachinger Tal
Da sowohl in Neubiberg als auch in München ab 2015 über eine weitere Entwicklung im Bereich des Hachinger Tals diskutiert wurde lag es nahe, die beiderseitigen Entwicklungsinteressen über ein gemeinsam getragenes, grenzüberschreitend gedachtes städtebauliches Entwicklungskonzept zu überprüfen.
Großer Mehrwert des gemeinsamen Konzepts ist, dass viele Planungsfragen im Hachinger Tal erstmals in einer Untersuchung zusammengefasst und in einem grenzüberschreitenden Lösungsansatz zu Siedlung, Freiraum und Verkehr gebündelt wurden. Dies eröffnet für die Zukunft über die Grenzen hinweg eine sinnvolle Raumordnung, weitgehende Kooperationsmöglichkeiten und neue Synergieeffekte (z.B. wirksamen Hochwasserschutz für Unterbiberg & Perlach, durchgehende Radwegenetze, neu verknüpfte Buslinien, gemeinsame soziale Infrastruktur, abgestimmte Entwicklung des Grüngürtels um München für die Naherholung).
Grundlegendes Ziel des Strukturkonzepts ist es, die großen räumlichen Herausforderungen im Hachinger Tal anzunehmen, sie einer Lösung zuzuführen und damit Raum und Flächen beider Kommunen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger sinnvoll und nachhaltig weiterzuentwickeln.
Die Ansprüche nach neuen Siedlungsflächen stehen zusammen mit den Erfordernissen eines auch künftig ausreichenden Freiflächenangebots für Natur und Menschen und der Sicherung der klimatisch wichtigen Frischluftfbahn entlang des Regionalen Grünzugs im Mittelpunkt der weiteren Untersuchungen für eine mögliche Umsetzung des Strukturkonzepts auf Neubiberger Flur. Denn die benötigten Siedlungsflächen sollen die für alle wichtigen Freiraum- und Klimafunktionen im Entwicklungsraum nicht beeinträchtigen.
Das Strukturkonzept soll geradezu modellhaft vorbildliche Ansätze und Handlungswege aufzeigen, die eine nicht an den Gemeindegrenzen endende, kooperative und zukunftsgerechte Entwicklung im Übergangsbereich zwischen Kernstadt und Umland unterstützen.
Das von Stadt- und Landschaftsplanern erstellte Konzept zeigt, ausgehend von den heutigen Defiziten und Problemlagen im Raum, stimmige und zukunftsfähige Antworten für die in beiden Kommunen anstehenden Zukunftsaufgaben (Wohn- und Gewerbeflächenbedarf, Hochwasserschutz, neue Wegeverbindungen, ökologische Aufwertung, Erholungsflächen, Erhalt der Funktionen des Regionalen Grünzugs und langfristige Freiraumsicherung).
Der Bedarf nach neuen Siedlungsflächen kann mit den gleichberechtigten Anforderungen nach Sicherung des Freiraums und seiner Funktionen sowie mit dem notwendigen Hochwasserschutz für Unterbiberg und Perlach in Einklang gebracht und die Entwicklung des Raums in einem stimmigen, ganzheitlichen und grenzüberschreitenden Konzept abschließend festgelegt werden.
Der Gemeinderat Neubiberg hat 2018 das seit dem Jahr 2016 erarbeitete "Interkommunale Strukturkonzept Hachinger Tal" anerkannt und als Basis für die weiteren gutachterlichen Untersuchungen und Planungskonzeptionen beschlossen.
Das Interkommunale Strukturkonzept setzt dabei auf den Ergebnissen der städtebaulich-integrierten "Rahmenplanung Unterbiberg" auf aus den Jahren 2013 - 2014 auf, die von der Gemeinde zusammen mit den betroffenen Grundstückseigentümern, Institutionen und den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet worden ist.
Parallel zur Fertigstellung des Strukturkonzepts wurde ebenfalls im Jahr 2018 im Gemeinderat der Beschluss gefasst, gemäß den Zielen des Strukturkonzepts ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde, der die förmliche Grundlage für jede spätere Flächennutzung darstellt, anzustoßen. Ein FNP-Vorentwurf existiert noch nicht, dieser kann erst auf Basis von weiteren Fachgutachten entwickelt werden.
Die Landeshauptstadt München hat im Dezember 2019 für Ihre Flur ebenfalls einen grundlegenden Beschluss zur Beauftragung der weiteren notwendigen Untersuchungen getroffen, auf deren Basis über die Umsetzung des Strukturkonzepts entschieden werden soll.
So soll dort in einem ersten Schritt ein Klimagutachten für den Umgriff des Strukturkonzepts erstellt werden, um vertiefte Aussagen zu den klimatologischen Verhältnissen im Falle dort erweiterter Bebauung zu erhalten.
Um die Rechte der Gemeinde gegenüber den betroffenen privaten Grundstückseigentümern zu stärken wurden sogenannte "Städtebauliche Verträge" nach dem Baugesetzbuch abgeschlossen, in denen sich die Gemeinde, v.a. im Falle späterer Bauentwicklungen, erweiterte Mitspracherechte sowie eine Kostenteilung notwendiger Aufwendungen im Zuge des Planungsprozesses gesichert hat.
Die gemeindliche Entscheidungsfreiheit und der Ausgang des Planungsverfahrens bleibt von solchen Verträgen unberührt, da sich die Gemeinde gegenüber Dritten nicht zur Umsetzung bestimmter Planungsinhalte verpflichten darf.
Derzeit werden die notwendigen Fachgutachten für das Änderungsverfahren des FNP erstellt, um zu allen betroffenen Themen und Fragen belastbare Informationen zu gewinnen. Die Fachgutachten werden voraussichtlich Mitte 2022 vorliegen.
Erst auf Basis der Fachgutachten können weitere Entscheidungen zur Umsetzung des Strukturkonzepts von der Gemeinde getroffen werden.
Über den gesamten Planungsprozess zum Strukturkonzept werden die Bürgerinnen und Bürger von der Gemeinde fortlaufend aktuelle Informationen erhalten und bei Veranstaltungen und mit Anregungen ihre Vorstellungen mit in die förmliche Planung einbringen können. Zu den verschiedenen aktiven Beteiligungsmöglichkeiten wird die Gemeinde rechtzeitig in ihren Medien einladen.
Sobald ein auf Basis aller Fachgutachten erstellter FNP-Planentwurf vorliegt (voraussichtlich Mitte 2022) soll dieser der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Hierbei können die Planungsziele und die einzelnen angedachten Lösungen und Maßnahmen öffentlich erörtert werden sowie der Gemeinde auch erste Informationen für das weitere Planungsverfahren mitgegeben werden.
Zum Planentwurf können darüber hinaus zu verschiedenen Zeitpunkten im Verfahren auch förmlich Anregungen und Bedenken vorgebracht werden, über die der Gemeinderat öffentlich berät und dann entscheidet, inwiefern der Planentwurf daraufhin geändert werden soll.