Flächennutzungsplan

Leitlinie für die Ortsentwicklung auf Ebene der Gesamtgemeinde

Für das gesamte Gemeindegebiet stellt der Flächennutzungsplan (FNP) die vorhandene bzw. die angedachte künftige Art der Bodennutzung dar. Alles, was flächenrelevant und für die Gemeinde von Bedeutung ist, wird in diesem grundlegenden förmlichen Zielkonzept der Ortsentwicklung, einer Ebene der Ortsplanung, dargelegt.

Langfristige städtebauliche Entwicklung

Der Flächennutzungsplan nimmt nicht nur Bezug auf die Bebauung, sondern auf die gesamte langfristige städtebauliche Entwicklung und ist ein wichtiges und übersichtliches Informationsinstrument für Verwaltung und Öffentlichkeit. Etwaige Nutzungs- und Raumkonflikte, die sich z.B. im Zuge von angedachten neuen oder zu ändernden Bauflächen ergeben könnten, sollen bereits auf Ebene des FNP aufgedeckt und mit dem Ziel der Konfliktbewältigung einer später auch räumlich umsetzbaren Lösung zugeführt werden.

Als sogenannter "vorbereitender Bauleitplan" besitzt der FNP jedoch keine unmittelbare rechtsverbindliche Wirkung nach außen, er begründet insbesondere keinen Rechtsanspruch auf die Nutzung oder Bebaubarkeit eines Grundstücks. Der FNP bindet jedoch die Gemeinde bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für einzelne Ortsbereiche, die aus dem FNP abgeleitet sein müssen und diesem i.A. nicht widersprechen dürfen.

Aufstellungsverfahren

Das öffentliche Verfahren zur Aufstellung und Änderung des FNP, die Beteiligungsmöglichkeiten von anderen Planungsträgern und der Öffentlichkeit sowie die Planinhalte richten sich nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs (BauGB). So werden zum Beispiel Bauflächen bzw. Baugebiete, Gemeinbedarfsflächen, Erschließungs- und Versorgungseinrichtungen, Straßen und Bahnflächen, Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft, Wald, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Ausgleichsflächen und vieles mehr in einer einheitlichen Planzeichnung dargestellt.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan Neubibergs wurde 1984 aufgestellt. Seitdem wurde er durch zahlreiche Änderungen und Berichtigungen aktualisiert.

Bei Fragen zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Neubiberg wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung der Gemeinde Neubiberg. Dort steht auch eine Papierfassung des FNP zur Einsicht bereit.

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