Erforderliche Unterlagen
Jedem Antrag sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Kopie beizulegen. Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, kann der jeweilige Antrag bearbeitet werden.
a) Persönliche Verhältnisse
- Personalausweis/Reisepass
- Meldebescheinung
- Heiratsurkunde (bei verheirateten Personen)
- Nachweis über Eintragung einer Lebenspartnerschaft
- Mutterpass bei Schwangeren
- Geburtsurkunden der Kinder
- Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung oder nur Sorgerechtsvereinbarung, wenn bei Geschiedenen oder getrennt Lebenden minderjährige Kinder im Antrag aufgeführt sind
- Schulbestätigung/Ausbildungsvertrag/Immatrikulationsbescheinigung bei volljährigen Haushaltsangehörigen
- Schwerbehindertenausweis
- Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit
- Ehrenamtskarte
b) Wirtschaftliche Verhältnisse
- Einkommenssteuererklärung des Antragstellers, seines Ehegatten bzw. Lebenspartners mit / ohne eigenem Einkommen sowie jedes weiteren Haushaltsangehörigen ab Vollendung des 16. Lebensjahres mit eigenem Einkommen, oder jüngere Personen sofern diese ein Einkommen erzielen
- Verdienstbescheinigung für Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit (siehe Formular) oder entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers mit gleichem Inhalt
- Rentenbescheid(e)
- aktuelle(r) Einkommensteuerbescheid(e); bei Selbständigen betriebswirtschaftliche Aufstellung (BWA)
- Leistungsbescheide (Arbeitslosengeld-I, SGB-II [Hartz IV], Grundsicherung [SGB-XII] jeweils mit den dazugehörigen Berechnungsblättern, Kosten der Unterkunft, Krankengeld, Elterngeld, etc.)
- Nachweise über Unterhaltszahlungen
Bitte beachten Sie: Einkommensnachweise, mit Ausnahme der Rentenbescheide, dürfen bei der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.