Die frei finanzierten Wohnungen der Gemeinde Neubiberg werden nach den Richtlinien der Transparenten Wohnraumvergabe vergeben.
Wenn eine Wohnung zur Verfügung steht, müssen Sie den Antrag auf eine preisgünstige Wohnung in der Gemeinde Neubiberg ausfüllen.
Darüber hinaus ist die Einwilligungserklärung Datenschutz Wohnungsvergabe zu unterschreiben und den Unterlagen beizulegen.
Wenn eine Wohnung zur Verfügung steht, müssen Sie den Antrag auf eine preisgünstige Wohnung in der Gemeinde Neubiberg ausfüllen.
Darüber hinaus ist die Einwilligungserklärung Datenschutz Wohnungsvergabe zu unterschreiben und den Unterlagen beizulegen.
Frei finanzierte Wohnungen gibt es in folgenden Wohnanlagen:
- Äußere Hauptstraße
- Cramer-Klett-Straße 34 und 36
- Floriansanger 1
- Pappelstraße
- Rathausplatz 9a und 16
- Rotkäppchenstraße 114 - 120
- Siegfriedstraße 1a und 1b
- Sonnenweg 3
- Sonnenweg 36 und 38
- Unterbibergerstraße 15 und 15a
- Walkürenstraße 16a
- Zwergerstraße 26
Die folgende gemeindeeigene Wohnung in der Rotkäppchenstraße kann voraussichtlich zum 01.05.2021 angemietet werden:
Die Kaution beträgt drei Nettomieten: 1.206,60 €.
Ein Stellplatz kann angemietet werden. Die Gebuehr hierfür beträgt 15 € p.M..
Bei Interesse reichen Sie bitte den Antrag zusammen mit der Einwilligungserklärung zum Datenschutz und den geforderten Nachweisen bis spätestens 26.02.2021 bei Frau Freisleben ein.
- 2 Zimmer, Wohnküche, Badezimmer mit WC, Flur, Kellerabteil; Wohnfläche ca. 44,69 qm
Grundmiete Wohnung (9,00 €/m2) | 402,20 € |
Vorauszahlung für Betriebskosten | 71,00 € |
Vorauszahlung Wärme und Warmwasserkosten | 103,00 € |
Gesamtmiete | 576,20 € |
Die Kaution beträgt drei Nettomieten: 1.206,60 €.
Ein Stellplatz kann angemietet werden. Die Gebuehr hierfür beträgt 15 € p.M..
Bei Interesse reichen Sie bitte den Antrag zusammen mit der Einwilligungserklärung zum Datenschutz und den geforderten Nachweisen bis spätestens 26.02.2021 bei Frau Freisleben ein.
Erforderliche Unterlagen
Jedem Antrag sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Kopie beizulegen. Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, kann der jeweilige Antrag bearbeitet werden.
a) Persönliche Verhältnisse
- Personalausweis/Reisepass
- Meldebescheinung
- Heiratsurkunde (bei verheirateten Personen)
- Nachweis über Eintragung einer Lebenspartnerschaft
- Mutterpass bei Schwangeren
- Geburtsurkunden der Kinder
- Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung oder nur Sorgerechtsvereinbarung, wenn bei Geschiedenen oder getrennt Lebenden minderjährige Kinder im Antrag aufgeführt sind
- Schulbestätigung/Ausbildungsvertrag/Immatrikulationsbescheinigung bei volljährigen Haushaltsangehörigen
- Schwerbehindertenausweis
- Bescheinigung über die ehrenamtliche Tätigkeit
- Ehrenamtskarte
b) Wirtschaftliche Verhältnisse
- Einkommenssteuererklärung des Antragstellers, seines Ehegatten bzw. Lebenspartners mit / ohne eigenem Einkommen sowie jedes weiteren Haushaltsangehörigen ab Vollendung des 16. Lebensjahres mit eigenem Einkommen, oder jüngere Personen sofern diese ein Einkommen erzielen
- Verdienstbescheinigung für Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit (siehe Formular) oder entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers mit gleichem Inhalt
- Rentenbescheid(e)
- aktuelle(r) Einkommensteuerbescheid(e); bei Selbständigen betriebswirtschaftliche Aufstellung (BWA)
- Leistungsbescheide (Arbeitslosengeld-I, SGB-II [Hartz IV], Grundsicherung [SGB-XII] jeweils mit den dazugehörigen Berechnungsblättern, Kosten der Unterkunft, Krankengeld, Elterngeld, etc.)
- Nachweise über Unterhaltszahlungen