Aktuelle Ausschreibungen der Gemeinde Neubiberg
Aufruf für das Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb einer Ferienbetreuung von Grundschulkindern
(Fristablauf / Abgabe d. Angebote bis spätestens 08. November 2024)
I. Ausgangslage und Ziele
Die Gemeinde Neubiberg, Landkreis München, ist eine Gemeinde mit ca. 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Spätestens ab den bayerischen Sommerferien 2025 soll eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder angeboten werden. Insbesondere, um dem Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern während der Ferienzeiten ab dem Schuljahr 2026/27 gerecht zu werden.
1. Umfang der Ferienbetreuung
Es soll eine Ferienbetreuung, mindestens 1 Gruppe à 7-10 Kinder (bei Bedarf mehrere Gruppen), in angemessenen Räumlichkeiten der Gemeinde Neubiberg etabliert werden. Die Ferienbetreuung soll je nach Bedarf bis zu 10 Wochen in den bayerischen Schulferien, davon mindestens 3 bis max. 6 Wochen der Sommerferien, abdecken. Dabei soll eine Betreuungszeit von Montag bis Freitag (außer Feiertagen) von mindestens 08:00 bis 15:30 Uhr angeboten werden.
Die möglichen Betreuungszeiten orientieren sich an der Nachfrage und sind im Grundsatz mit der Gemeinde Neubiberg abzustimmen.
2. Platzvergabe
Die Platzvergabe, die Beitragserhebung und -abrechnung, sowie die Beschaffung und Abrechnung der Verpflegung obliegen dem Träger nach Rücksprache mit der Gemeinde Neubiberg. Die Höhe der Elternbeiträge wird von der Gemeinde Neubiberg festgelegt. Entstehende Defizite werden dem Träger von der Gemeinde erstattet.
3. Betriebsführungsvertrag
Die Gemeinde Neubiberg und der Träger schließen einen Vertrag zum Betrieb und zur Finanzierung der Ferienbetreuung.Die Laufzeit des Vertrages wird mit dem zukünftigen Träger verhandelt.
II. Voraussetzungen für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren
- Der Bewerber besitzt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII bzw. reicht diese nach.
- Bewerben können sich auch potentielle Träger, die sich erst später im Anerkennungsverfahren als Träger der freien Jugendhilfe befinden.
- Die gesamte Betriebsführung obliegt dem Träger.
- Das erforderliche Personal wird von dem Träger angestellt und steht in einem Arbeitsverhältnis zu ihm.
Es wird erwartet, dass der potentielle Träger sich – nach Aufforderung – dem Auswahlgremium vorstellt.
In diesem Rahmen stellt der Träger dar, wie er sich die Kooperation mit der Gemeinde Neubiberg und den sonstigen Bildungseinrichtungen vorstellt. Die pädagogischen Ziele, die die Ferienbetreuung ausmacht, werden dargelegt.
III. Einzureichende Unterlagen
Um die Auswahlentscheidung differenziert zu treffen und dabei einen aussagekräftigen Vergleich vorzunehmen, sollen in der Interessensbekundung detaillierte und aufschlussreiche Aussagen bzw. Stellungnahmen zu den folgenden Qualitätsmerkmalen getroffen werden:
- Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII (kann ggfs. nachgereicht werden)
- Darstellung der Eignung für die Übernahme der Trägerschaft mit Referenzen
- Insgesamt schlüssiges, kindbezogenes, pädagogisches Betreuungskonzept / inhaltliche Schwerpunkte
- Familienorientierung
- Mögliche Öffnungs- und Betreuungszeiten
- Kostenplan
- Personalkonzept (u. a. Personaleinsatzplanung)
- Sozialraumorientierung, Vernetzung und Kooperation sowie Beteiligung der Gemeinde Neubiberg
- Wie soll ggf. eine Integration und Inklusion von Kindern mit besonderen Bedarfen sowie körperlichen Einschränkungen erfolgen
IV. Kontakt
Für weitergehende Fragen zum Interessenbekundungsverfahren wenden Sie sich bitte per E-Mail an: ordnungsamt(at)neubiberg.de oder telefonisch (089) 60012-968.
IV. Kontakt
Für weitergehende Fragen zum Interessenbekundungsverfahren wenden Sie sich bitte per E-Mail an: ordnungsamt(at)neubiberg.de oder telefonisch (089) 60012-969.