Informationen für Bauinteressenten
Für die Errichtung, Änderung oder die Nutzungsänderung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen auf dem Grundstück gelten eine Vielzahl von verbindlichen baurechtlichen Regelungen. Neben den allgemeinen staatlichen Regelungen (Baugesetzbuch und Bayerische Bauordnung), müssen bei der Planung eines Bauvorhabens auch die speziellen örtlichen Bauvorschriften beachtet werden, die für das jeweilige Bauquartier oder teils auch für das gesamte Gemeindegebiet gelten (z.B. Bebauungsplan, Stellplatz- und Fahrradstellplatzsatzung, Einfriedungssatzung).
Für die Mehrzahl der größeren Vorhaben wie z.B. Neubauten oder Anbauten müssen baurechtliche Genehmigungen eingeholt werden, bevor mit dem Bauen begonnen werden darf. Aber auch einfache oder kleine Bauvorhaben wie z.B. Gartenhütten, Mauern und Zäune, Terrassenüberdachungen, Carports, Abgrabungen oder Bodenversiegelungen, Solaranlagen und Luft-Wärmepumpen müssen die für das Grundstück geltenden "materiellen" Regeln des Baurechts z.B. zur Stellung, Art, Größe oder Höhe einhalten. Diese sachlichen Anforderungen des Baurechts gelten selbst dann, wenn es sich um sogenannte "verfahrensfreie" Vorhaben handelt, für die an sich keine Baugenehmigung eingeholt werden muss.
Um unsere Bauinteressenten vor Fehlplanungen, Fehlkäufen oder gar Baurechtsverstößen zu bewahren, empfehlen wir vor Planungsbeginn oder Vergabe von Aufträgen eine Bauberatung (telefonisch oder im Rathaus) in Anspruch zu nehmen.
Mobilitätskonzept
Nach der Stellplatz- und Fahrradstellplatzsatzung der Gemeinde Neubiberg kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Vorlage eines qualifizierten Mobilitätskonzeptes die Anzahl der nachzuweisenden Kfz-Stellplätze bei Bauvorhaben reduziert werden. Ein qualifiziertes Mobilitätskonzept muss inhaltlich und formal die Anforderungen der Stellplatz- und Fahrradstellplatzsatzung erfüllen und die Kompensation der fehlenden Stellplätze durch alternative Mobilitätsangebote sicherstellen.
Ein Mobilitätskonzept kann je nach Größe, Lage, Ausstattung und Art des Bauvorhabens individuell und einzelfallabhängig gestaltet sein. Aufgrund der Vielzahl von Mobilitätsangeboten, hat sich die Gemeinde Neubiberg dazu entschieden, einen Leitfaden "Anforderungen an Mobilitätskonzepte bei Wohnungsbau- und Gewerbevorhaben" zu erstellen, um Bauinteressenten Informationen über das Mobilitätskonzept an die Hand geben zu können.
Vor der Einreichung des Bauantrags muss eine finale Abstimmung zwischen Gemeinde und Bauherr erfolgen und vertragliches geregelt werden. Das abgestimmte Mobilitätskonzept ist dann in Berichtsform mit Text und Plänen als Anlage zum Bauantrag abzugeben.
Professionelle Bauberatung
In der Bauberatung der Gemeinde können Sie von uns kostenfrei erfahren, ob Ihr Vorhaben am gewünschten Platz und in der gewünschten Art und Größe errichtet werden darf. Wir geben ihnen darüber hinaus Tipps, welche Bauantragsunterlagen Sie ggf. benötigen oder an wen Sie sich für Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben wenden können.
Wichtige Satzungen und Informationen
- Abstandsflächensatzung
- Baumschutzverordnung
- Einfriedungssatzung
- Leitfaden "Anforderungen an Mobilitätskonzepte bei Wohnungsbau- und Gewerbevorhaben"
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Infoblatt optimale Fahrrad-Parkanlagen der Agenda 21 Ottobrunn-Neubiberg
- Richtlinien des Förderprogramms Klimaschutz
- Richtlinien zur Dachgestaltung
- Stellplatzsatzung