Markterkundung Bekanntmachung
Die Gemeinde Neubiberg beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Ansprechpartner
Name der Kommune | Gemeinde Neubiberg |
Adresse | 85579 Neubiberg, Rathausplatz 12 |
Kontaktperson | Hr. Wagenbauer |
edv(at)neubiberg.de | |
Telefon | (089) 60012-937 |
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Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme ( 04.2021)
Die Gemeinde Neubiberg beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Förderschritt 2 – BayGibitR, Gemeindeerkundung Bekanntmachung (20.07.2021)
Gemäß der BayGibitR hat der Gemeinde Neubiberg für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.
Beides senden Sie bitte an edv(at)neubiberg.de.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 10.09.2021 an der Gemeindeerkundung zu beteiligen.