Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung


Der Planungs-, Infrastruktur- und Umweltausschuss der Gemeinde Neubiberg hat in seiner Sitzung am 08.05.2023 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 87 gebilligt und beschlossen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Billigung

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans i. d. Fassung vom 08.05.2023 mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

17.05.2023 – 21.06.2023

im Bauamt der Gemeinde Neubiberg, Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr) öffentlich aus.

Zusätzlich stehen die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Neubiberg unter Amtliche Bekanntmachungen zur Verfügung.

Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:

Schutzgut Umweltbezogene Stellungnahme

Boden/Wasser

  • Stellungnahmen zu Wasserwirtschaft (u. a. zu Niederschlagswasserbeseitigung, wassergefährdende Stoffe, Grundwasser, Starkregenereignisse, Versiegelung
Mensch
  • Stellungnahmen zum Immissionsschutz (u.a. zum Eisenbahnbetrieb, Verkehrsgeräuschen und Gewerbebetrieben)
  • Stellungnahme zum Brandschutz

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.  Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetzt (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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