Service

Straßenreinigung; Durchführung

Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Gemeinden.

Neben dem allgegenwärtigen Staub, z. B. durch Rußablagerung und Reifenabrieb, fallen vor allem alle Arten von unsachgemäß entsorgtem Müll (Zigarettenkippen, Verpackungen usw.) an. Daneben müssen Laubfall, Schnee und der Rollsplitt nach Wintereinsätzen und schließlich auch Hundekot beseitigt werden. Zudem muss gewährleistet werden, dass kein unkontrollierter Pflanzenwuchs die Fahrbahndecke schädigt.

Die Gemeinden können Verordnungen erlassen, durch welche die Straßenan- und -hinterlieger zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und zum Winterdienst.

Zudem besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, mittels einer Straßenreinigungssatzung eine sog. kommunale Straßenreinigungsanstalt zu gründen, welche die an sich den An-/Hinterliegern obliegenden Reinigungspflichten übernimmt.

Kehrtermine 2024

Frühjahrskehrung

  • Mittwoch, 06. März - Neubiberg
  • Donnerstag, 07. März - Neubiberg
  • Freitag, 08. März - Unterbiberg

1. Zwischenkehrung mit Wildkrautbesen

  • Montag, 06. Mai - Neubiberg
  • Dienstag, 07. Mai - Neubiberg
  • Mittwoch, 08. Mai - Unterbiberg

2. Zwischenkehrung

  • Montag, 08. Juli - Neubiberg
  • Dienstag, 09. Juli - Neubiberg
  • Mittwoch, 10. Juli - Unterbiberg

3. Zwischenkehrung mit Wildkrautbesen

  • Montag, 02. September - Neubiberg
  • Dienstag, 03. September - Neubiberg
  • Mittwoch, 04. September - Unterbiberg

Herbstkehrung

  • Montag, 04. November - Neubiberg
  • Dienstag, 05. November - Neubiberg
  • Mittwoch, 06. November - Unterbiberg

An den Tagen vor den folgenden festgesetzten Straßenreinigungsterminen sind die Gehsteige vor dem eigenen Grundstück zu kehren.

Fahrzeughalter werden gebeten, ihre Autos an diesen Tagen möglichst auf Privatgrundstücken zu parken, damit die Kehrmaschinen ungehindert durchfahren können.

^
Mitarbeiter
^
Zugehörigkeit zu
Nach oben