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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

In der Gemeinde Neubiberg gilt eine Baumschutzverordnung zum Schutz und Erhalt von Bäumen.

Ein Baum kann daher ab sofort nur unter bestimmen Voraussetzungen gefällt werden. Hierfür ist ein Antrag bei der Gemeinde Neubiberg zu stellen. Detaillierte Informationen finden Sie im Bereich Klima & Umwelt.
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