Wasserversorgung; Sicherstellung
Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis.
Die Kommunen und Zweckverbände regeln über Satzungen den Umgriff ihres Versorgungsgebietes sowie die Höhe der Wasserversorgungsbeiträge und -gebühren. In den Versorgungsgebieten besteht i.d.R. ein Anschluss- und Benutzungszwang.
In Fachfragen der Trinkwasserhygiene wenden Sie sich bitte an die Gesundheitsabteilung Ihres Landratsamtes.
Zuständige Stellen in der Gemeinde Neubiberg:
Südlich der Bahnlinie:
Wasserversorgungsbetrieb der Gemeinde Ottobrunn
Rathausplatz 1
85521 Ottobrunn
www.ottobrunn.de
Tel 089 60808-503
wasser(at)ottobrunn.de
Ein Hinweis:
Welche Haushalte zu dem Gebiet südlich der Bahnlinie gezählt werden, ist der Homepage der Wasserversorgung Hohenbrunn Ottobrunn zu entnehmen.
Restliches Gemeindegebiet:
Stadtwerke München GmbH
Emmy-Noether-Straße 2
80992 München
www.swm.de
Tel 0800 7967960
Fax 0800 7967969
info(at)swm.de
Tel 089 2361-2139
Fax 089 2361-702139
netzsicherheit(at)swm.de