Service

Wasserversorgung; Sicherstellung

Die öffentliche Versorgung der Haushalte mit Trinkwasser als eine Leistung der Daseinsvorsorge erfolgt durch die Kommunen, Kommunalbetriebe (Wasserversorgungsunternehmen) oder kommunale Zweckverbände.

Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis.

Die Kommunen und Zweckverbände regeln über Satzungen den Umgriff ihres Versorgungsgebietes sowie die Höhe der Wasserversorgungsbeiträge und -gebühren. In den Versorgungsgebieten besteht i.d.R. ein Anschluss- und Benutzungszwang.

In Fachfragen der Trinkwasserhygiene wenden Sie sich bitte an die Gesundheitsabteilung Ihres Landratsamtes.

Zuständige Stellen in der Gemeinde Neubiberg:

Südlich der Bahnlinie:
Wasserversorgungsbetrieb der Gemeinde Ottobrunn
Rathausplatz 1
85521 Ottobrunn
www.ottobrunn.de
Tel 089 60808-503
wasser(at)ottobrunn.de

Ein Hinweis:

Welche Haushalte zu dem Gebiet südlich der Bahnlinie gezählt werden, ist der Homepage der Wasserversorgung Hohenbrunn Ottobrunn zu entnehmen.

Restliches Gemeindegebiet:
Stadtwerke München GmbH
Emmy-Noether-Straße 2
80992 München
www.swm.de
Tel 0800 7967960
Fax 0800 7967969
info(at)swm.de
Tel 089 2361-2139
Fax 089 2361-702139
netzsicherheit(at)swm.de

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Zuständige Stelle
Telefon:
Fax:
0800 7967969
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