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Winter: Splitt statt Streusalz


Der Winter kehrt mit Kälte und reichlich Schneefall zurück. Straßen und Gehwege sind mit einer dicken Schneeschicht bedeckt. Jetzt heißt es wieder: dick einpacken und Gehwege und Einfahrten von der weißen Pracht befreien.

Streusalz schadet Umwelt und Tieren

Hier sollte immer Streusplitt zum Einsatz kommen. Denn Streusalz ist für die Umwelt äußerst schädlich. Das Salz gelangt in die Böden und es zerstört dort lebende Mikroorganismen und Pflanzen. Auch Tiere leiden unter Wegen, die mit Streusalz behandelt wurden. Das aggressive Salz greift deren Pfoten an. Mitunter lecken Tiere auch am Schnee, der noch Spuren von Streusalz enthält, und es kann zu Entzündungen im Magentrakt kommen.

Gemeinde und Bürger*innen teilen sich den Winterdienst

Grundstückseigentümer*innen sind für die reinen Gehwege und Randzonen in den verkehrsberuhigten Bereichen zuständig. Der Bauhof der Gemeinde übernimmt mit einem externen Vertragsunternehmen die Straßen und die zum Radeln freigegebenen Geh- und Radwege. Der Bauhof leistet dabei v.a. an sicherheitsrelevanten Bereichen wie Bushaltestellen, Fußgängerüberwegen an Kreuzungen und auf den Gehwegen auch mit Fußtrupps Dienst. Der externe Dienstleister bedient schwerpunktmäßig die Fahrbahnen der großen Straßen.

In Neubiberg werden im Winterdienst aus Umweltgründen Straßen und Wege im Regelfall nur geräumt. Splitt wird im Fahrbahnbereich grundsätzlich nicht ausgebracht, da dieser sonst vom Verkehr unmittelbar vertragen und damit wirkungslos würde. Daher werden nur Geh- und Radwege gesplittet. Der Einsatz von Tausalz ist vielmehr auf besonders wichtige Strecken wie Busrouten, Gefälleabschnitte oder auch Zufahrten zu Feuerwehr, Schulen und Kindergärten beschränkt.

Mehr als 30 Splittkästen im Gemeindegebiet

Die Gemeinde appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger auf Wegen und Einfahrten auf das schädliche Salz zu verzichten, sondern Streusplitt einzsetzen. Dazu unterhält die Gemeinde mehr als 30 Splittkästen, die öffentlich zugänglich sind und die regelmäßig nachgefüllt werden.

Mehr über den gemeindlichen Winterdienst und alle Standorte der Splittkästen können SIe direkt online abrufen.

Kontakt für Fragen

Zum Winterdienst der Gemeinde: bauhof(at)neubiberg.de.
Zur privaten Räumpflicht: tiefbau(at)neubiberg.de.
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