Zum Termin mit FFP2-Maske
05.02.2021
Bitte beachten Sie, dass vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie das Rathaus samt Außenstellen für Besucherinnen und Besucher geschlossen ist. Eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, hat oberste Priorität. Je nachdem welcher Art Ihre Anliegen ist, können Sie dazu auch das Bürgerservice-Portal nutzen. Viele Anfragen können schnell und bequem online über das Portal erledigt werden.
Bei dringenden Anliegen setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit dem jeweiligen Amt in Verbindung. Die Beschäftigten sind zu den allgemeinen Servicezeiten erreichbar. Für eine dringende persönliche Vorsprache muss vorab immer ein Termin vereinbart werden. Die Kontaktmöglichkeiten der einzelnen Ämter finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Neubiberg.
Mit FFP2-Maske ins Rathaus
Für Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin im Neubiberger Rathaus wahrnehmen, gilt ab sofort eine FFP2-Maskenpflicht. Die Gemeindeverwaltung Neubiberg orientiert sich an der Regelung des Landratsamtes München, welches ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht erlassen hat. Diese Maßnahme steht weiter im Zeichen der Gesundheit aller. Mit der sicheren Atemschutzmaske können Übertragungen und Infektionen mit dem Coronavirus weiter minimiert werden.Die Gemeindeverwaltung Neubiberg bedankt sich bereits vorab für Ihre Mithilfe, denn auf das Engagement aller kommt es an, um dem Virus Einhalt zu gebieten.