Neuigkeit

Ab Samstag: Click & meet


Am heutigen Donnerstag, den 11. März, hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis München den Schwellenwert von 50 Fällen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner den dritten Tag in Folge überschritten. Dies bedeutet, dass ab kommendem Samstag, 13. März, wieder strengere Auflagen für den Einzelhandel, den Besuch von kulturellen Einrichtungen sowie sportliche Aktivitäten gelten.

Click & meet

Der Besuch von Geschäften ist ab Samstag nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung („click & meet“) möglich. Pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf dann eine Person für einen fest begrenzten Zeitraum einen Laden besuchen. Zum Zweck einer möglichen Kontaktnachverfolgung müssen zudem Kontaktdaten hinterlassen werden.

Zusätzlich bleibt die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften weiter möglich ("click & collect" bzw. "call & collect").

Auch Museen, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten bleiben für Besucherinnen und Besucher geöffnet – allerdings ebenfalls nur nach vorheriger Terminbuchung.

Sport und private Kontakte

Sport ist im Freien und kontaktfrei mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet). Kinder unter 14 Jahre können zusätzlich auch in Gruppen von bis zu zwanzig Personen Sport im Außenbereich sowie auf Außensportanlagen treiben. Privat dürfen sich auch weiterhin die Mitglieder zweier Haushalte treffen, allerdings beschränkt auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Inzidenzabhängige Regelungen

Unterscheitet die Inzidenz drei Tage in Folge wieder den Schwellenwert von 50 bzw. überschreitet sie den nächsthöheren Schwellenwert von 100, dann treten am zweiten Tag nach Über- oder Unterschreiten die in der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für diese Inzidenzkorridore festgelegten Regelungen in Kraft.

Die neue Inzidenzeinstufung (50-100) gilt nicht für den Schulbetrieb und nicht für Kindergärten und andere Tagesbetreuungsangebote für Kinder. Für diese Einrichtungen muss die Inzidenzregelung gesondert jeweils am Freitag für die kommende Woche festgelegt und bekannt gemacht werden.
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