Neuigkeit

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagliste zur Schöffenwahl 2023


In diesem Jahr findet die Wahl der Jugend- bzw. Erwachsenenschöffen für die nächste Amtsperiode (2024-2028) statt. Interessierte Bürger konnten sich für das Amt der Erwachsenenschöffen bis 05. April 2023 bei der Gemeinde bewerben. Bewerbungen für das Jugendschöffenamt konnten bis 24. April 2023 beim Jugendamt des Landkreises München eingereicht werden.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das oben genannte Landgericht bzw. Amtsgericht gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 19.05.2023 bis 25.05.2023 in der Gemeinde Neubiberg, Ordnungsamt, Bahnhofsplatz 3, Zi. 1.42, 85579 Neubiberg, während der allgemeinen Geschäftszeiten öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung, also bis zum 02.06.2023, schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der Gemeinde Neubiberg, Ordnungsamt, Bahnhofsplatz 3, Zi. 1.42, 85579 Neubiberg, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang) bzw. nach Abschnitt II Nrn. 2 bis 5 der Schöffenbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und des Innern, für Sport und Integration vom 27. Oktober 2022, Az. E8 - 3221 E - II - 14870/2021 und B2 - 0143 - 2 (BayMBl. Nr. 672), nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Nach Aufstellung und Einreichung der Vorschlagsliste beim zuständigen Amtsgericht wählt der Schöffenwahlausschuss mit Zweidrittelmehrheit für die nächsten fünf Jahre die erforderliche Anzahl der Haupt- und Ersatzschöffen. Vorgeschlagene Personen, die bis Ende Dezember keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt worden sind.

Auszug aus dem Gerichtsverfassungsgesetz

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