Neuigkeit

Wahlhelferinnen und -helfer gesucht!


Am Sonntag, den 8. Oktober 2023, finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Die Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren. Die Gemeindeverwaltung Neubiberg ist hierbei auf die Mitarbeit von ehrenamtlichen Wahlhelfenden angewiesen. Für den Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer erhalten sie am Wahlsonntag ein Erfrischungsgeld in Höhe von 100 Euro. Zusätzlich werden alle Unterstützenden während des Einsatzes ausreichend mit Essen und Getränken versorgt.

Aufgaben am Wahltag

Aufgabe der Wahlhelfenden ist die Betreuung eines Stimmbezirkes (Wahllokal oder Briefwahlbezirk) zwischen 8 und 18 Uhr sowie das anschließende Auszählverfahren, das noch am Abend abgeschlossen wird.

Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl bzw. Abstimmung und hat dabei folgende Aufgaben:

  • Wahrung der Geheimhaltung und Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum,
  • Überprüfung der Wahl- bzw. Stimmberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe des Stimmzettels,
  • Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk bzw. Stimmbezirk,
  • Erstellung einer Niederschrift über die Durchführung der Wahlhandlung und über die Ermittlung des Wahlergebnisses.

Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann jede Person werden, die selbst wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt ist.

Voraussetzungen für das Ehrenamt

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Wahlhelfende müssen am Wahltag mindesten 18 Jahre als sein und – da es sich um die Landtags- und Bezirkswahlen handelt – die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Bei der Kommunalwahl und der Europawahl ist die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft erforderlich.

Natürlich freut sich das Wahlamt auch wieder über "Profis", die bereits öfter bei Wahlen mitgewirkt haben.

Interesse?

Haben wir Ihr Interesse geweckt? – Dann freuen wir uns über Ihre Mithilfe!

Das Anmeldeformular für Wahlhelfende können Sie direkt online abrufen. Dieses können Sie sich herunterladen und ausfüllen. Anschließend senden Sie uns das Formular entweder per E-Mail an wahlen(at)neubiberg.de oder lassen es uns per Post/Einwurf an den Bahnhofsplatz 3, 85579 Neubiberg zukommen.

Ebenfalls online nachzulesen ist die Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für Wahlhelfende.

Rückfragen können telefonisch unter 089/60012-988 oder -969 gestellt oder per E-Mail an wahlen(at)neubiberg.de gerichtet werden.

Informationen zu Landtagswahl und Bezirkswahlen

Weiterführende Informationen rund um die Landtagswahl und die Bezirkswahlen stellt das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration zur Verfügung.

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