Radverkehrskonzept

Die Gemeinde Neubiberg möchte die Attraktivität ihres Radverkehrs deutlich und dauerhaft steigern. Deshalb hat sie in den Jahren 2012-2014 ein Radverkehrskonzept erstellt, welches Prioritäten bei der Planung ausweist. Dies ist ein wichtiger Baustein, um die gemeindlichen Klimaschutzziele zu erreichen.

Für den Fahrradverkehr - insbesondere den Alltagsradverkehr - sollen in den kommenden Jahren flächendeckend attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dazu werden der Bestand an Radverkehrsanlagen (Netz, Abstellanlagen, Leitsysteme) entsprechend den heutigen Anforderungen verbessert und darüber hinaus weitere Potenziale für den Fahrradverkehr erschlossen.

Mobilität der Zukunft

Alle Planungen und Maßnahmen orientieren sich an einem Leitbild für zukunftsfähige Mobilität unter der Berücksichtigung des Fahrradverkehrs in der Gemeinde Neubiberg. Das Leitbild enthält sechs Ziele und fünf Handlungspunkte, um den Radverkehr zu fördern. Als messbares Ergebnis aller Maßnahmen sollen mehr als ein Viertel aller Wege bis zum Jahr 2020 mit dem Fahrrad zurückgelegt werden.

Das Radverkehrskonzept bescheinigt vorbildliche Ansätze der Kommune:

"Die Gemeinde Neubiberg verfolgt bereits intensive Bestrebungen zur Förderung des Radverkehrs. Die vorhandene Infrastruktur ist aufgrund der Vielzahl an Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen vorbildlich. In allen vier Säulen der Radverkehrsförderung sind wichtige Grundstrukturen und bedeutende Potenziale zu erkennen, die es zukünftig hin zu einem hochwertigen System der Radverkehrsförderung zu entwickeln gilt."

ADFC - Fahrradklima-Test 2022

Radlerinnen und Radler konnten im Herbst 2022 drei Monate lang an der Umfrage "Fahrradklima-Test" des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs e.V. (ADFC) teilnehmen. Nunmehr liegt die Auswertung vor. Für Neubiberg haben 104 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Beurteilung abgegeben. Zum zweiten Mal in Folge ist die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl für eine wissenschaftliche Auswertung erreicht wurden. Die Umfrage gilt als Stimmungsbarometer der Zufriedenheit von Radfahrerinnen und Radfahrern und gibt den Kommunen gleichzeitig ein Arbeitstool mit konkreten Empfehlungen an die Hand.

Neubiberg im Mittelfeld

Neubiberg liegt mit der Schulnote 3,7 auf Platz 124 von 474 in seiner Ortsgrößenklasse (< 20.000 Einwohner). Die Auswertung für Neubiberg sowie die die vollständigen Ergebnisse des "Fahrradklima-Tests 2022" können online abgerufen werden.

Fahrradschutzstreifen

Die augenscheinlichste umgesetzte Maßnahme der Gemeinde für Radfahrerinnen und Radfahrer ist Schutzstreifen in der Hauptstraße im Frühjahr 2018. Der Radverkehr bekam im Bereich der Hauptstraße zwischen Lindenallee/Bahnhofsplatz und Barbarossastraße bzw. Hohenbrunner Straße erstmals einen eigenen, sicheren und sichtbaren Fahrstreifen zugewiesen.

Informationen rund um die Nutzung des Schutzstreifens in der Hauptstraße lesen Sie im Flyer Radfahrerschutzstreifen.


Geänderte Straßenverkehrsordnung

Im April 2020 sind neue Regeln für Autofahrende und Radfahrende in Kraft getreten. Die Anpassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll für mehr Sicherheit für Radfahrende sorgen. Verstöße gegen die neue StVO werden zugleich mit höheren Bußgeldern belegt.

Ausführliche Informationen StVO-Novelle lesen Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur oder in der Broschüre "Für mehr Sicherheit: Verkehr neu geregelt".
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